{"id":509,"date":"2016-09-14T10:04:28","date_gmt":"2016-09-14T08:04:28","guid":{"rendered":"http:\/\/kommunistische-debatte.de\/?page_id=509"},"modified":"2016-09-14T10:04:28","modified_gmt":"2016-09-14T08:04:28","slug":"demokratie-staat-und-menschenrechte","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kommunistische-debatte.de\/?page_id=509","title":{"rendered":"Demokratie, Staat und Menschenrechte"},"content":{"rendered":"<h5>Von Alfred Schr\u00f6der<\/h5>\n<div>\n<h2>Ein neuer Anh\u00e4nger des &#8222;demokratischen Sozialismus&#8220;<\/h2>\n<p>Kolja Wagner, ein Mitbetreiber unserer Web-Site, hat in dem Beitrag <a href=\"file:\/\/\/Users\/pdietrich\/Documents\/kommmunistische%20debatte\/sozialismus\/sozialismus_demokratie_wagner2004.html\">Gedanken zu Sozialismus und Demokratie<\/a> seine sich bereits \u00fcber Monate hinziehende Kritik an der Geschichte und Politik der Kommunistischen Bewegung zu einer eindeutigen <i>politischen<\/i> Positionsbestimmung zugespitzt: Mit seiner Forderung nach einem demokratischen Sozialismus (&#8222;Erst der Sozialismus macht wirkliche Demokratie m\u00f6glich&#8220;), mit seinem Bekenntnis zur Demokratie als &#8222;Wert an sich &#8211; auch unabh\u00e4ngig von der Frage der Verbesserung der Kampfbedingungen der Arbeiterklasse&#8220; hat er sich zu einem politischen Lager bekannt, dass nicht das unsere ist.<\/p>\n<p>In einem Lexikon der Politik aus dem Jahr 1992 wird der &#8222;Demokratische Sozialismus&#8220; folgenderma\u00dfen definiert: &#8222;In der Namensgebung wird zum Programm erhoben, dass sich der Sozialismus nur durch die Demokratie verwirkliche und dass sich die Demokratie nur durch den Sozialismus erf\u00fclle.&#8220; (Gesellschaft und Staat, Lexikon der Politik, 8. Auflage, M\u00fcnchen 1992, S.\u00a0176.) Diese Passage zum &#8222;demokratischen Sozialismus&#8220; ist zugleich ein w\u00f6rtliches Zitat aus dem Godesberger Programm der SPD von 1959. In einer Einf\u00fchrung zum Thema &#8222;Demokratischer Sozialismus&#8220; schreibt Thomas Meyer: &#8222;Der Gegensatz zwischen Demokratischem Sozialismus und Kommunismus besteht darin, dass der Demokratische Sozialismus Demokratie f\u00fcr einen Eigenwert h\u00e4lt (&#8230;).&#8220; (Thomas Meyer, Demokratischer Sozialismus, Eine Einf\u00fchrung. Bonn: Verlag Neue Gesellschaft, 1982, S.\u00a055.) Dies ist die politische Position, die Wagner in seinen &#8222;Gedanken zu Sozialismus und Demokratie&#8220; bezieht. Damit ist er in deutlich k\u00fcrzerer Zeit politisch dort angekommen, wof\u00fcr die PDS wesentlich l\u00e4nger ben\u00f6tigte: auf dem Boden der b\u00fcrgerlichen Demokratie der BRD.<\/p>\n<p>Dass Wagners \u00dcbereinstimmung mit dem Godesberger Programm der SPD und der dort gegebenen Selbstdefinition des &#8222;demokratischen Sozialismus&#8220; kein Zufall ist, wird deutlicher, wenn wir eine wissenschaftliche Definition dieser Str\u00f6mung des europ\u00e4ischen Sozialdemokratismus suchen. Marx und Engels schrieben im Kommunistischen Manifest \u00fcber die Kommunisten, dass sie &#8222;\u00fcberall jede revolution\u00e4re Bewegung gegen die bestehenden gesellschaftlichen und politischen Zust\u00e4nde (unterst\u00fctzen). In allen diesen Bewegungen heben sie die Eigentumsfrage, welche mehr oder minder entwickelte Form sie auch angenommen haben m\u00f6ge, als die Grundfrage der Bewegung hervor.&#8220; (Marx-Engels Werke, Bd.\u00a04, S.\u00a0493) Zwei Positionen heben Marx und Engels hier als Wesensmerkmale kommunistischer Politik hervor: Die Unterst\u00fctzung einer jeden &#8222;revolution\u00e4ren Bewegung gegen die bestehenden (&#8230;) Verh\u00e4ltnisse&#8220; und die Hervorhebung der &#8222;Eigentumsfrage&#8220; als &#8222;Grundfrage der Bewegung&#8220;.<\/p>\n<p>Der Gegensatz zur Str\u00f6mung des &#8222;demokratischen Sozialismus&#8220; liegt hier offen auf der Hand. Zum Ersten unterst\u00fctzt der &#8222;demokratische Sozialismus&#8220; nur jene Bewegungen, die sich <i>der europ\u00e4ischen Definition der demokratischen Rechte <\/i>verpflichtet f\u00fchlen, was gerade bei dem heutigen Frontverlauf der internationalen Politik fatal ist; zum Zweiten ist die &#8222;Grundfrage&#8220;, die der &#8222;demokratische Sozialismus&#8220; in den gesellschaftlichen Bewegung hervorhebt, eben nicht die der Umw\u00e4lzung der Eigentumsverh\u00e4ltnisse, sondern die der b\u00fcrgerlich-demokratischen Rechte, nicht die <i>Abschaffung<\/i> des kapitalistischen Privateigentums, sondern der <i>demokratische Charakter<\/i> dieser Abschaffung bzw. der Eingrenzung des kapitalistischen Privateigentums, ist f\u00fcr ihn das wesentliche Problem.<\/p>\n<p>In der politischen Praxis des letzten Jahrhunderts hat diese Ausrichtung den &#8222;demokratischen Sozialismus&#8220; letztendlich immer an die Seite des kapitalistischen Privateigentums gef\u00fchrt. Die k\u00fcnftige Umwandlung dieses Privateigentums in staatliches Eigentum bleibt bei der Richtung des &#8222;demokratischen Sozialismus&#8220; in den dichten Nebeln der demokratischen Selbstorganisation der Werkt\u00e4tigen, der Selbstverwaltung von Schulen, Universit\u00e4ten und Betrieben verborgen, aus der die neuen Eigentumsverh\u00e4ltnisse hervorwachsen sollen. Das ganze Wesen dieser politischen Str\u00f6mung besteht <i>nicht<\/i> darin, an der Aufrichtung einer sozialistischen Gesellschaft gescheitert zu sein \u2013 wie dies der kommunistischen Bewegung im 20. Jahrhundert anzulasten ist -, sondern mit den Schlagworten von Demokratie und Menschenrechten jeglichen Versuch der Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft bek\u00e4mpft zu haben. Das ist die theoretische und politische Tradition, in die sich Wagner stellt.<\/p>\n<p>Uns stellt sich &#8211; sicherlich ebenso wie den Lesern unserer Web-Site die Frage &#8211; warum Kolja Wagner mit diesen politischen Positionen und diesem ideologischem Ansatz weiter als <i>Tr\u00e4ger<\/i> einer Internetseite firmieren will, die in allen wesentlichen Fragen diametral entgegengesetzte Positionen bezieht?<\/p>\n<h2>Staat und Demokratie<\/h2>\n<p>Die Begriffe Demokratie, Menschenrechte und Sozialismus durchziehen Wagners Papier. Wer aber \u00fcber diese Begriffe ernsthaft diskutieren will, der muss als Erstes \u00fcber den Staat reden. Nur vor dem Hintergrund einer klaren Definition des Staates k\u00f6nnen die abstrakten Begrifflichkeiten von Demokratie, Menschenrechten und Sozialismus eine konkretere Gestalt annehmen. Der Staat, sein Wesen, seine Geschichte und seine heutige Erscheinungsform in der BRD sind allerdings kein Thema f\u00fcr Kolja Wagner.<\/p>\n<p>Wagner wirft die Frage des Staates nur in einem einzigen Kapitel seines Papiers auf, das dann bezeichnenderweise die \u00dcberschrift tr\u00e4gt: &#8222;Weniger Staat, mehr Demokratie&#8220;. Auch hier werden wir vergeblich nach einer Definition des Staates suchen. Ihm geht es in diesem Kapitel vielmehr darum, die Notwendigkeit eines &#8222;autorit\u00e4ren und repressiven Staates&#8220; f\u00fcr die sozialistische Gesellschaft anzuzweifeln. Der Gegensatz zu diesem &#8222;autorit\u00e4ren und repressiven Staat&#8220; des Sozialismus ist bei Wagner der demokratische Staat, wie wir ihn u.\u00a0a. heute in der BRD haben. Zwar seien auch in der BRD die demokratischen Rechte &#8222;in der heutigen Gesellschaft stark eingeschr\u00e4nkt. Die &#8218;Volksvertreter&#8216; werden nur alle vier Jahre gew\u00e4hlt. In vielen Bereichen der Gesellschaft wie Schule, Universit\u00e4t, Armee und Betrieb gibt es zwar keine despotische Willk\u00fcrherrschaft, aber auch keine Demokratie. Die Vergesellschaftung der Produktionsmittel und Grund und Boden ist die Voraussetzung einer vollst\u00e4ndigen Demokratisierung aller Bereiche der Gesellschaft. Erst wenn die Macht der Unternehmer gebrochen ist, k\u00f6nnen Betriebe und B\u00fcros von den Arbeitern und ihren Vertretern demokratisch selbst geleitet werden. Erst wenn der b\u00fcrgerliche Staatsapparat abgeschafft oder zerschlagen und seine Elite entmachtet wurde, kann auch die Armee und Verwaltung radikal demokratisiert werden. Sozialismus ist also die Voraussetzung f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Demokratisierung.&#8220; Soweit Wagners Verst\u00e4ndnis des Verh\u00e4ltnisses von Staat, Demokratie und Sozialismus.<\/p>\n<h2>Was ist das Wesen des Staates?<\/h2>\n<p>Beginnen wir mit dem, was Wagner nicht leistet, mit der Definition des Staates: &#8222;Das Wort Staat stammt vom lateinischen Status und bedeutet Zustand, Ordnung, Verfassung. Es wurde von dem italienischen Staatsmann und Gelehrten N. Machiavelli (1469 &#8211; 1527) in seinem Buch Il Principe als Stato in die Wissenschaft eingef\u00fchrt und b\u00fcrgerte sich als Etat in Frankreich, als State in England und als Staat in Deutschland ein.<\/p>\n<p>Zum Staatsbegriff geh\u00f6ren drei Elemente:<\/p>\n<ol>\n<li>ein Staatsgebiet, n\u00e4mlich ein begrenzter Teil der Erde;<\/li>\n<li>Ein Staatsvolk, n\u00e4mlich eine auf dem Staatsgebiet lebende Gesamtheit von Menschen;<\/li>\n<li>Eine Staatsgewalt, n\u00e4mliche eine hoheitliche Gewalt, durch die das Staatsvolk auf dem Staatsgebiet zu einer geordneten Gemeinschaft zusammengefasst wird, oder kurz &#8218;die Herrschaft \u00fcber Land und Leute&#8216;.&#8220;<\/li>\n<\/ol>\n<p>(Schunck, De Clerck, Staatsrecht, 14. Auflage, Siegburg 1992, S.\u00a03.) Dies ist die g\u00e4ngige b\u00fcrgerliche Definition des Staates.<\/p>\n<p>Was sie von der marxistischen Definition unterscheidet, ist das Weglassen der gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse, die die Herausbildung eines Staates sowohl m\u00f6glich als auch erforderlich machen. Engels erkl\u00e4rt die Notwendigkeit des Staates &#8222;als Produkt der Gesellschaft auf bestimmter Entwicklungsstufe; er ist das Eingest\u00e4ndnis, dass diese Gesellschaft sich in unvers\u00f6hnliche Gegens\u00e4tze gespalten hat, die zu bannen sie ohnm\u00e4chtig ist. Damit aber diese Gegens\u00e4tze, Klassen mit widerstreitenden \u00f6konomischen Interessen nicht sich und die Gesellschaft in fruchtlosem Kampf verzehren, ist eine scheinbar \u00fcber der Gesellschaft stehende Macht n\u00f6tig geworden, die den Konflikt d\u00e4mpfen, innerhalb der Schranken der &#8218;Ordnung&#8216; halten soll; und diese, aus der Gesellschaft hervorgegangene, aber sich \u00fcber sie stellende, sich ihr mehr und mehr entfremdende Macht, ist der Staat.&#8220; (MEW, Bd. 21, S.\u00a0165.)<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend an diese Zeilen entwickelt Engels seine Definition des Staates: &#8222;Gegen\u00fcber der alten Gentilorganisation, kennzeichnet sich der Staat erstens durch die Einteilung der Staatsangeh\u00f6rigen nach dem Gebiet&#8220; &#8211; also Staatsgebiet und Staatsvolk &#8211; und das &#8222;Zweite ist die Einrichtung einer <i>\u00f6ffentlichen Gewalt<\/i>, welche nicht mehr unmittelbar zusammenf\u00e4llt mit der sich selbst als bewaffnete Macht organisierenden Bev\u00f6lkerung. Diese besondre, \u00f6ffentliche Gewalt ist n\u00f6tig, weil eine selbstt\u00e4tige bewaffnete Organisation der Bev\u00f6lkerung unm\u00f6glich geworden ist seit der Spaltung in Klassen. (&#8230;) Diese \u00f6ffentliche Gewalt existiert in jedem Staat; sie besteht nicht blo\u00df aus bewaffneten Menschen, sondern auch aus sachlichen Anh\u00e4ngseln, Gef\u00e4ngnissen und Zwangsanstalten aller Art, von denen die Gentilgesellschaft nichts wusste.&#8220; Diese \u00f6ffentliche Gewalt &#8222;verst\u00e4rkt sich in dem Ma\u00df, wie die Klassengegens\u00e4tze innerhalb des Staates sich versch\u00e4rfen.&#8220; (ebenda, S.\u00a0165\u00a0&#8211;\u00a0166)<\/p>\n<p>Es ist diese \u00f6ffentliche Gewalt, die sich in bewaffneten Formationen von Menschen und ihren sachlichen Anh\u00e4ngseln ausdr\u00fcckt, die das <i>Wesen des Staates<\/i>, seine &#8222;gepanzerte Faust&#8220; (Gramsci) ausmacht. Diese \u00f6ffentliche Gewalt, die sich \u00fcber die Gesellschaft stellt und sich ihr mehr und mehr entfremdet, gilt es in die Gesellschaft zur\u00fcckzunehmen. Wenn der Staat &#8211; wie Engels es entwickelte &#8211; als Produkt unvers\u00f6hnlicher Klassengegens\u00e4tze entstanden ist, so ist die Aufhebung antagonistischer Klassengegens\u00e4tze die erste Voraussetzung, der erste Schritt hin zur Zur\u00fccknahme der von der Gesellschaft getrennt existierenden \u00f6ffentlichen Gewalt. Mit dem vollst\u00e4ndigen Verschwinden der Klassengegens\u00e4tze verliert die \u00f6ffentliche Gewalt ihren politischen Charakter als Gewalt der \u00f6konomisch herrschenden Klasse, und der Staat stirbt ab. <i>Die \u00f6ffentliche Gewalt ist wieder Bestandteil der Gesellschaft und wird von ihr selbst und direkt ausge\u00fcbt<\/i>. Eine neben der Gesellschaft existierende &#8222;Staatsgewalt&#8220; ist \u00fcberfl\u00fcssig, das &#8222;Gewaltmonopol des Staates&#8220; wird von der Gesellschaft selbst, ohne gesonderte bewaffnete Formationen von Menschen und ihren sachlichen Anh\u00e4ngseln ausge\u00fcbt. Diese Position von Engels steht in einem direkten Gegensatz zu den Grundlagen einer demokratischen Republik, die u.\u00a0a. auf der Trennung von staatlicher Gewalt und Gesellschaft beruht (wie weiter unten gezeigt werden wird).<\/p>\n<p>So weit die marxistische Staatstheorie und damit zur\u00fcck zu Wagner. Dieser \u00e4u\u00dferst allgemeine Exkurs zum Thema Staat war n\u00f6tig, da Wagner sich nicht nur die Definition des Staatsbegriffs schenkt, sondern gar nicht verstanden hat, was sowohl im b\u00fcrgerlichen wie im marxistischen Sinn das Wesen des Staates ausmacht: die \u00f6ffentliche Gewalt in Form gesonderter Formationen bewaffneter Menschen und ihrer sachlichen Anh\u00e4ngsel, jene Instrumente, die das Gewaltmonopol des Staates gegen\u00fcber der Gesellschaft sichern. Was Wagner &#8222;demokratisieren&#8220; will, was ihm als Mangel an &#8222;Demokratie&#8220; im Kapitalismus erscheint (keine Demokratie in Schule, Universit\u00e4t, Armee, Betrieb und Verwaltung), was der Sozialismus seiner Vorstellung nach zu &#8222;demokratisieren&#8220; hat, um ein Absterben des Staates zu erm\u00f6glichen; <i>dies alles hat gar nichts mit der Abschaffung des Staates zu tun.<\/i><\/p>\n<p>Auch im Sozialismus wird die Gesellschaft die Inhalte der Lehrpl\u00e4ne an Schulen und Universit\u00e4ten bestimmen, Richtlinien f\u00fcr den Ablauf des Unterrichts vorgeben und die von der Gesellschaft als geeignet empfundenen Personen an die Spitze dieser Institutionen setzen. Dies alles wird nicht vermittels &#8222;demokratischer&#8220; Abstimmungen der Sch\u00fcler und Studenten, und analog f\u00fcr die Bereiche Betrieb, Armee und Verwaltung durch die Abstimmung der Arbeiter, Angestellten und Soldaten in den jeweiligen Bereichen geschehen. Demokratie im Sinne von Mehrheitsentscheidung kann nicht die Partikularinteressen der jeweils in den Bereichen T\u00e4tigen in den Vordergrund stellen, <i>sondern muss die Interessen der Gesellschaft gegen\u00fcber ihren Gliederungen durchsetzen<\/i>.<\/p>\n<p>Dies wird auch in einer kommunistischen Gesellschaft nicht anders sein. Auch hier wird die Gesellschaft ihre Vorgaben f\u00fcr die unterschiedlichen Bereiche von Produktion und Bildung setzen. Doch hier tritt &#8222;an die Stelle der Regierung \u00fcber Personen die Verwaltung von Sachen und die Leitung von Produktionsprozessen&#8220; (MEW, Bd. 20, S. 262). Anders ausgedr\u00fcckt, es gibt keine \u00f6ffentliche Gewalt au\u00dferhalb der Gesellschaft zur Durchsetzung ihrer Vorgaben. Die Gesellschaft hat ihre Vorgaben selbst und direkt umzusetzen, da der Kern des Staates, der Gewaltapparat nicht mehr gesondert von der Gesellschaft existiert. Die &#8222;Demokratie&#8220; wird von einer Staats- und Herrschaftsform zu einer gesellschaftlichen Funktion, die &#8222;die Verwaltung von Sachen und die Leitung von Produktionsprozessen&#8220; regelt aber keine &#8222;Regierung \u00fcber Personen&#8220; mehr beinhaltet (Engels, Anti-D\u00fchring).<\/p>\n<p>Dass dieser Gedanke vor dem Hintergrund der heutigen Gesellschaft und ihres kulturellen und politischen Zustandes Bedenken und Widerspruch hervorruft, ist leicht zu verstehen. Allein, Marx und Engels betonen die &#8222;langen Geburtswehen&#8220; die n\u00f6tig sind, um zur &#8222;ersten Phase der kommunistischen Gesellschaft&#8220;, zum Sozialismus, zu gelangen. &#8222;Das Recht kann nie h\u00f6her sein als die \u00f6konomische Gestaltung und dadurch bedingte Kulturentwicklung der Gesellschaft. In einer h\u00f6heren Phase der kommunistischen Gesellschaft, nachdem die knechtende Unterordnung der Individuen unter die Teilung der Arbeit, damit auch der Gegensatz geistiger und k\u00f6rperlicher Arbeit verschwunden ist; nachdem die Arbeit nicht nur Mittel zum Leben, sondern selbst das erste Lebensbed\u00fcrfnis geworden; nachdem mit der allseitigen Entwicklung der Individuen auch ihre Produktivkr\u00e4fte gewachsen und alle Springquellen des genossenschaftlichen Reichtums voller flie\u00dfen \u2013 erst dann kann der enge b\u00fcrgerliche Rechtshorizont ganz \u00fcberschritten werden und die Gesellschaft auf ihre Fahne schreiben: Jeder nach seinen F\u00e4higkeiten, jedem nach seinen Bed\u00fcrfnissen.&#8220; (MEW Bd. 19, S. 21) <i>Erst hier beginnt der Prozess des Absterbens des Staates<\/i>, erst hier finden wir die \u00f6konomischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen f\u00fcr das Absterben des Staates und damit auch f\u00fcr die Zur\u00fcckname der \u00f6ffentlichen Gewalt in die Gesellschaft.<\/p>\n<p>Das von Wagner vorgetragene Modell der &#8222;Basisdemokratie&#8220;, von der &#8222;Ausdehnung&#8220; der Demokratie in den Schulen, den Universit\u00e4ten, den Betrieben etc. hat nichts mit dem Sozialismus oder einem Weg hin zum Sozialismus zu tun. Es bringt uns weder der Abschaffung der antagonistischen Klasseninteressen noch dem Absterben des Staates n\u00e4her. Es betont einzig und allein die Partikularinteressen einzelner Bereiche der Produktion, Bildung, Verwaltung etc. gegen\u00fcber den Interessen der gesamten Gesellschaft. Es ist die naive Hilfskonstruktion eines &#8222;Demokratischen Sozialisten&#8220;, der uns die M\u00f6glichkeit eines Hereinwachsens der heutigen Gesellschaft in den sozialistischen Zukunftsstaat darstellen will, ohne sich der Frage des Staates und der bestehenden b\u00fcrgerlichen Staatsgewalt zu stellen.<\/p>\n<h2>Die &#8222;demokratische Republik&#8220; &#8211; Durchgangsform oder Endziel der kommunistischen Bewegung?<\/h2>\n<p>Nicht genug damit, dass Wagners Weg zum Kommunismus in einer fortw\u00e4hrenden Ausdehnung der Demokratie von unten besteht, er \u00fcberf\u00fchrt auch Marx und Engels in wenigen S\u00e4tzen, &#8222;ein instrumentelles Verh\u00e4ltnis zur demokratischen Republik&#8220; zu haben. &#8222;Marx bezeichnete die Republik als Arena, in der der Klassenkampf zwischen Kapital und Arbeit ausgetragen wird. Demokratische Rechte sind die Luft zum Atmen f\u00fcr die Entfaltung einer kommunistischen Arbeiterbewegung. Wenn etwas feststeht, so ist es dies, dass unsere Partei und die Arbeiterklasse nur zu Herrschaft kommen kann unter der Form der demokratischen Republik.&#8216; (Engels) In diesem Sinne hatten Marx und Engels ein instrumentelles Verh\u00e4ltnis zu demokratischen Republik&#8220;, so Wagner.<\/p>\n<p>Was Wagner nicht behagt, ist die Sicht der Klassiker von der demokratischen Republik. Sie sehen in ihr explizit nicht die Herrschaft der &#8222;Demokratie&#8220;, die durch fortgesetzte basisdemokratische Ausdehnung zum Sozialismus und Kommunismus f\u00fchrt, sondern die letzte Staatsform der Bourgeoisie. &#8222;Und doch bleibt die demokratische Republik immer die <i>letzte<\/i> Form der Bourgeoisherrschaft: die, in der sie kaputtgeht&#8220;, schreibt Engels an Bernstein. (MEW, Bd. 36, S.\u00a0128) Und Marx klagt die &#8222;vulg\u00e4re Demokratie&#8220; \u00e0 la Wagner an, &#8222;die in der demokratischen Republik das Tausendj\u00e4hrige Reich sieht und keine Ahnung davon hat, dass gerade in dieser letzten Staatsform der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft der Klassenkampf definitiv auszufechten ist.&#8220; (Marx, Kritik des Gothaer Programms)<\/p>\n<p>Auch die demokratische Republik ist eine Staatsform, deren Kern ein politischer Gewaltapparat bildet, der im Interesse der \u00f6konomisch und politisch herrschenden Klasse handelt. Wer f\u00fcr ein Absterben des Staates eintritt, muss unweigerlich f\u00fcr die Beseitigung des b\u00fcrgerlichen Gewaltapparates streiten, da ohne diesen Schritt die b\u00fcrgerlichen Eigentumsverh\u00e4ltnisse nicht abzuschaffen sind. &#8222;Da nun der Staat doch nur eine vor\u00fcbergehende Einrichtung ist, deren man sich im Kampf, in der Revolution bedient, um seine Gegner gewaltsam niederzuhalten, so ist es purer Unsinn, vom freien Volksstaat zu sprechen; so lange das Proletariat den Staat noch <i>gebraucht<\/i>, gebraucht es ihn nicht im Interesse der Freiheit, sondern der Niederhaltung seiner Gegner, und sobald von Freiheit die Rede sein kann, h\u00f6rt der Staat als solcher auf zu bestehen.&#8220; (Engels an Bebel, M\u00e4rz 1875)<\/p>\n<p>Hier bringt Engels es deutlich auf den Punkt. Der &#8222;Staat als solcher&#8220; \u2013 womit der politische Gewaltapparat gemeint ist (und nicht die gesellschaftlichen Funktionen, die heute <i>auch<\/i> vom Staat wahrgenommen werden) \u2013 ist ein Instrument zur Aufrichtung und Absicherung der Klassenherrschaft. Die Arbeiterklasse nutzt dieses Instrument ebenso wie die Bourgeoisie zum Kampf und zur Niederhaltung der politischen Gegner. Sie hat somit ein &#8222;instrumentelles Verh\u00e4ltnis&#8220; zur demokratischen Republik. Heute ist dieses &#8222;Instrument&#8220; nach dem Charakter der herrschenden Klasse geformt. Es ist ein b\u00fcrgerlicher Gewaltapparat; die Verteidigung des kapitalistischen Privateigentums ist seine wesentliche Aufgabe. Wir werden im Folgenden noch sehen, wie sich dies im Staats- und Verfassungsrecht widerspiegelt.<\/p>\n<p>Andererseits ist die demokratische Republik nicht nur &#8222;die letzte Staatsform der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft&#8220; \u2013 wie Marx es formulierte &#8211; sondern ebenso Ausgangspunkt der Herrschaft der Arbeiterklasse und ihrer B\u00fcndnispartner. Nur dass in dieser &#8222;demokratischen Republik&#8220; sowohl die demokratischen Auswahlkriterien wie die Vertretungsk\u00f6rperschaften, als auch der weiterhin noch immer von der Gesellschaft getrennt existierende Gewaltapparat ihren Klassencharakter ge\u00e4ndert haben. Die Aufgabenstellung der neuen Staatsgewalt besteht im Kampf f\u00fcr die Aufhebung des kapitalistischen Privateigentums. Die Arbeiterklasse nutzt den neuen Staatsapparat zur Aufhebung der Klassenunterschiede und damit zum Absterben des Staates, w\u00e4hrend die Bourgeoisie sich ihres Apparates bedient, um die Herrschaft ihrer Eigentumsverh\u00e4ltnisse und ihrer Klasse zu verewigen. Insofern ist die &#8222;demokratische Republik&#8220; der Ort, in dem &#8222;der Klassenkampf definitiv auszufechten ist&#8220;.<\/p>\n<p>Was hat Wagner nicht begriffen? Zum Ersten, dass der Staat von seinem Wesen her (Engels: &#8222;Staat als solcher&#8220;) einen von der Gesellschaft abgesonderten Gewaltapparat darstellt, der jeweils im Interesse der herrschenden Klasse agiert. Zum Zweiten, dass die Kommunisten f\u00fcr die \u00f6konomischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen k\u00e4mpfen, die ein Absterben des Staates und damit auch der Demokratie, als <i>Staats- und Herrschaftsform<\/i>, erm\u00f6glichen. Wagners &#8222;nicht instrumentelles Verh\u00e4ltnis&#8220; zur demokratischen Republik verwischt den Klassencharakter des jeweiligen Staatsapparates und l\u00e4sst insbesondere die heikle Frage nach dem Umschlagen von der b\u00fcrgerlichen Republik in die proletarische im Dunkeln.<\/p>\n<h2>Staat und Gesellschaft<\/h2>\n<p>Die marxistische Auffassung von der Zukunft des Staates l\u00e4sst sich dahingehend zusammenfassen, dass der von der Gesellschaft getrennt existierende Gewaltapparat mit seinen &#8222;sachlichen Anh\u00e4ngseln&#8220; in die Gesellschaft zur\u00fcckgenommen wird, dass \u2013 um es mit anderen Worten auszudr\u00fccken \u2013 der Gegensatz von Staat und Gesellschaft durch die Zur\u00fccknahme des Staates in die Gesellschaft aufgehoben wird. Die entscheidende Voraussetzung f\u00fcr eine solche Entwicklung ist die Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln, anschlie\u00dfend die Aufhebung des Gegensatzes von geistiger und k\u00f6rperlicher Arbeit und damit einhergehend die ver\u00e4nderte Einstellung des Individuums zur Arbeit und damit auch zur Gesellschaft. In diesem Prozess stirbt der &#8222;Staat als solcher&#8220; ab. Was \u00fcbrig bleibt, sind jene gesellschaftlichen Funktionen, die heute teilweise \u2013 und inzwischen immer weniger \u2013 staatliche Aufgabenbereiche sind (Bildung, Infrastruktur, Kranken- und Altenversorgung etc.). In welcher Form eine k\u00fcnftige Gesellschaft diese Aufgaben l\u00f6sen wird, ist abh\u00e4ngig von dem jeweils erreichten Stand des wissenschaftlichen Fortschritts und der kulturellen Pr\u00e4gung der Menschen. Ein gesondert von der Gesellschaft existierender Gewaltapparat ist daf\u00fcr unn\u00f6tig. Die <i>Demokratie<\/i> verwandelt sich von einer <i>Herrschaftsform<\/i> in ein <i>Verwaltungsinstrument<\/i>(Entscheidung durch die Mehrheit).<\/p>\n<p>Eine v\u00f6llig andere Auffassung von der Zukunft des Staates haben die Bourgeoisie und das besitzende Kleinb\u00fcrgertum. F\u00fcr diese gesellschaftlichen Kr\u00e4fte ist die Trennung von Staat und Gesellschaft die <i>Voraussetzung<\/i> f\u00fcr die Existenz der demokratischen Republik. Jegliche Aufhebung dieser Trennung wird als Schritt hin zum Totalitarismus und als Negation der demokratischen Republik verstanden. Der Bourgeois und auch der Kleinb\u00fcrger haben zwei grundlegende Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Staat. Zum Ersten soll er ihr Eigentum an den Produktionsmitteln sch\u00fctzen und daf\u00fcr wird auch der teure und vielfach ungeliebte Repressionsapparat, der &#8222;Staat als solcher&#8220; in Kauf genommen. Zugleich aber wollen diese B\u00fcrger vor dem Staat gesch\u00fctzt werden. Daf\u00fcr wird der Staatsapparat vermittels der Gesellschaft auf Wahlen, Gesetze und Verordnungen festgelegt, die ihn an die b\u00fcrgerlichen Freiheitsrechte, das Grundgesetz, die Menschenrechte etc. binden sollen. Diese Sicherungen sollen die b\u00fcrgerliche Gesellschaft und in der demokratischen Republik auch \u2013 wenigstens der Theorie nach &#8211; das ganze Volk vor den \u00dcbergriffen der Staatsgewalt sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Eine Aufhebung des Gegensatzes von Staat und Gesellschaft ist bei diesen Voraussetzungen nicht m\u00f6glich. Ohne Staat kein Schutz des Eigentums an den Produktionsmitteln vor dem Rest der Gesellschaft und ohne Festschreibung gesellschaftlicher Rechte und Freiheiten keine Sicherheit vor den \u00dcbergriffen des Staatsapparates. Das ist gemeint, wenn ein b\u00fcrgerlicher Staatsrechtler von der &#8222;doppelten Sicherung der Freiheit&#8220; spricht. H\u00f6ren wir, wie Herr B\u00f6ckenf\u00f6rde, der diesen Beruf mit anerkannter Reputation aus\u00fcbt, die Notwendigkeit der Trennung von Staat und Gesellschaft begr\u00fcndet:<\/p>\n<p>&#8222;Die Aufrechterhaltung der Unterscheidung und Gegen\u00fcberstellung von Staat und Gesellschaft im demokratischen Staat bedeutet nicht die Aufhebung des demokratischen Prinzips, wohl aber eine gewisse Begrenzung und Einbindung desselben zum Zwecke der Sicherung der individuellen und gesellschaftlichen Freiheit. Die demokratische, sich vom Volke her konstituierende Herrschafts- und Entscheidungsgewalt wird auf diese Weise eingebunden in eine Vermittlung:<\/p>\n<p>Einerseits wird die demokratische Willensbildung und Mitwirkungsfreiheit f\u00fcr die Entscheidungen der Organisationseinheit Staat durchgef\u00fchrt, der Staat wird <i>demokratischer<\/i> Staat, auf der anderen Seite wird die Begrenzung und Funktionsreduzierung der Staatsgewalt im Hinblick auf die individuelle und gesellschaftliche Freiheit, die in der Unterscheidung von Staat und Gesellschaft angelegt ist, beibehalten.<\/p>\n<p>Die Freiheit wird also doppelt gen\u00e4ht: zur politischen Freiheit der Mitwirkung und Mitbeteiligung aller an den Entscheidungen der Staatsgewalt tritt hinzu die b\u00fcrgerliche Freiheit der Einzelnen und der Gesellschaft vor bestimmten Zugriffen der Staatsgewalt \u00fcberhaupt. Eben diese Konstituierung und zugleich Einbindung des demokratischen Prinzips um der doppelten Sicherung der Freiheit willen ist es, f\u00fcr die sich das Grundgesetz entschieden hat.&#8220; (E.-W. B\u00f6ckenf\u00f6rde, Staat, Gesellschaft, Freiheit, Frankfurt am Main 1976, S.\u00a0198)<\/p>\n<p>Hier taucht der Begriff des Privateigentums an den Produktionsmitteln nicht ein einziges Mal auf, da B\u00f6ckenf\u00f6rde hier rein juristisch die Notwendigkeit der Trennung von Staat und Gesellschaft begr\u00fcndet. Bei diesem Thema kann es keinen Abstieg in die Niederungen des Kommerzes geben, hier geht es um die <i>Freiheit<\/i> des Individuums und der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft. Aber eben diese Freiheit, die die Staatsgewalt einerseits sch\u00fctzen soll (vor der Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln) und die anderseits vor eben dieser Staatsgewalt gesch\u00fctzt werden soll, beruht auf dem Privateigentum an den Produktionsmitteln. Am Ende seines Werkes kommt auch B\u00f6ckenf\u00f6rde unter dem Titel &#8222;Aufriss eines Problems&#8220; zum Privateigentum und damit zu dem Eingest\u00e4ndnis:<\/p>\n<p>&#8222;Die gleiche rechtliche Freiheit bringt (&#8230;) soziale Ungleichheit hervor. Man kann diesen unterschiedlichen Ertrag der Freiheit nicht r\u00fcckg\u00e4ngig machen wollen, ohne die Freiheit selbst als die reale Entfaltungschance f\u00fcr die Einzelnen r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. Freiheit bedeutet, notwendigerweise, Inkaufnahme sozialer Ungleichheit.<\/p>\n<p>An dieser Stelle entfaltet nun die dritte Komponente der Grundverfassung der modernen Gesellschaft ihre besondere Wirkung. Denn durch die Garantie des erworbenen Eigentums tritt eine Verfestigung der aus der Bet\u00e4tigung der Freiheit resultierenden sozialen Ungleichheit ein. Sie akkumuliert sich \u00fcber die Generationen hinweg. Es entstehen neue, durch den Unterschied des Besitzes vermittelte Machtgegebenheiten und Machtstrukturen \u2013 Machterwerb und Machtausdehnung auf der einen, Machtverlust und Ohnmacht auf der anderen Seite. (&#8230;) Die soziale Ungleichheit schl\u00e4gt um in soziale <i>Unfreiheit<\/i>. Darf das sein?&#8220; (E.-W. B\u00f6ckenf\u00f6rde, Staat, Gesellschaft, Freiheit, Frankfurt am Main 1976, S.\u00a0338)<\/p>\n<p>Es ist Herrn B\u00f6ckenf\u00f6rde anzurechnen, die Crux der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft und ihres Staates zu Ende gedacht zuhaben. Das Privateigentum an den Produktionsmitteln unterminiert die b\u00fcrgerliche Demokratie, schafft &#8222;soziale Unfreiheit&#8220; und reduziert die politische Freiheit der Besitzlosen so weit, dass sie ihre &#8222;rechtliche Freiheit gegen\u00fcber den Tr\u00e4gern gesellschaftlicher Macht nicht mehr realisieren k\u00f6nnen.&#8220; (ebenda, S.\u00a0339) Der sich aufdr\u00e4ngende logische Schluss, dem Privateigentum an den Produktionsmitteln den Garaus zu machen und damit den ersten Schritt hin zur Aufhebung des Gegensatzes von Staat und Gesellschaft einzuleiten, den will und kann B\u00f6ckenf\u00f6rde nicht ziehen. Dies hie\u00dfe den b\u00fcrgerlichen Rechtsstaat in Frage zu stellen und die Position des Marxismus zu beziehen.<\/p>\n<p>&#8222;Wird demgegen\u00fcber die Funktionsreduzierung des Staates unter Berufung auf den demokratischen Charakter der staatlichen Entscheidungsgewalt aufgegeben, so reduziert sich die Freiheit auf die demokratische Mitwirkungsfreiheit. Denn eine Allzust\u00e4ndigkeit der demokratischen staatlichen Entscheidungsgewalt, eben weil sie demokratisch ist, bedeutet zugleich, dass die Einbeziehung des Einzelnen und der Gesellschaft in die staatliche Entscheidungsgewalt total wird. Demokratie hei\u00dft dann, dass alle \u00fcber alles beschlie\u00dfen k\u00f6nnen; es gibt nur noch eine (Mitwirkungs-)Freiheit <i>im<\/i> demokratischen Prozess, nicht mehr eine Freiheit <i>gegen\u00fcber<\/i> dem demokratischen Prozess. Das Ergebnis ist die <i>totale<\/i> Demokratie, in der der Einzelne voll und ganz Glied des demokratischen Kollektivs ist, und die darum notwendigerweise einen totalit\u00e4ren Charakter annimmt.<\/p>\n<p>An dieser Stelle zeigt sich die Ambivalenz des Begriffs <i>Demokratisierung<\/i> (&#8230;) Bedeutet sie, dass alle Bereiche gesellschaftlicher Freiheit einer <i>demokratischen<\/i> Bestimmungsgewalt partieller Kollektive unterstellt werden m\u00fcssen, um so die Gesellschaft einerseits vom Staat <i>frei<\/i> zu machen und anderseits in sich zu demokratisieren, so ist sie eine Wegmarke zum Totalitarismus. Sie l\u00f6st dann eben jene Konzentrierung der politischen Entscheidungsgewalt bei der staatlichen Organisation auf, die eine notwendige Bedingung zur Sicherung individueller Freiheit ist, gerade um sie gegen\u00fcber den Lenkungs- und Vereinheitlichungsanspr\u00fcchen partieller gesellschaftlicher Kollektive zu gew\u00e4hrleisten.&#8220; (E.-W. B\u00f6ckenf\u00f6rde, Staat, Gesellschaft, Freiheit; Frankfurt am Main 1976, S.\u00a0198\u00a0\u2013\u00a0199.)<\/p>\n<p>Wenn also &#8222;alle \u00fcber alles beschlie\u00dfen k\u00f6nnen&#8220; \u2013 wie B\u00f6ckenf\u00f6rde es so treffend formuliert, so k\u00f6nnen auch &#8222;alle&#8220; \u00fcber das Privateigentum an den Produktionsmitteln und damit \u00fcber die <i>Freiheit<\/i> des Eigentums entscheiden. Dies aber ist notwendigerweise ein Angriff auf die (b\u00fcrgerliche) Freiheit selbst, da damit dem Individuum die &#8222;Freiheit <i>gegen\u00fcber<\/i> dem demokratischen Prozess&#8220; genommen wird (das Privateigentum an den Produktionsmitteln verstaatlicht) und damit ein erster Schritt zur Aufhebung des Gegensatzes von Staat und Gesellschaft getan wird. Das Privateigentum an den Produktionsmitteln, das Fundament, auf dem die Trennung von Staat und Gesellschaft und somit auch die b\u00fcrgerliche Republik beruht, ger\u00e4t in dem Moment in Gefahr, wo &#8222;alle Bereiche gesellschaftlicher Freiheit einer demokratischen Bestimmungsgewalt&#8220; unterliegen. Dies ist ein Weg, wie B\u00f6ckenf\u00f6rde richtig erkennt, der &#8222;die Gesellschaft einerseits vom Staat <i>frei<\/i> (macht)&#8220; und auf dem andererseits die Gesellschaft sich selbst demokratisiert (das Prinzip der Mehrheitsentscheidung f\u00fcr alle wesentlichen gesellschaftlichen Entscheidungen). F\u00fcr B\u00f6ckenf\u00f6rde ist dies ein Weg hin zum Totalitarismus, da das Individuum dabei &#8222;voll und ganz Glied des demokratischen Kollektivs&#8220; wird und die &#8222;Freiheit <i>gegen\u00fcber<\/i> dem demokratischen Prozess&#8220; verliert.<\/p>\n<p>Was hier deutlich wird ist die letztendliche Reduktion des b\u00fcrgerlichen Freiheits- und Demokratiebegriffes auf das individuelle Recht auf Privateigentum an den Produktionsmitteln. Zur Sicherung dieses Rechts ist die Trennung von Staat und Gesellschaft Grundlage der demokratischen Republik. Wer f\u00fcr die Aufhebung dieser Trennung eintritt, wird als Verfechter des Totalitarismus gebrandmarkt. Wer daf\u00fcr eintritt, dass &#8222;alle \u00fcber alles beschlie\u00dfen k\u00f6nnen&#8220;, dass es keine &#8222;Freiheit <i>gegen\u00fcber<\/i> dem demokratischen Prozess&#8220; mehr gibt, <i>der ist kein Demokrat<\/i>, sondern Anh\u00e4nger der Herrschaft &#8222;partieller gesellschaftlicher Kollektive&#8220;, auch wenn sie die Mehrheit der jeweiligen Gesellschaft ausmachen. Demokrat ist nur, wer an der &#8222;Gegen\u00fcberstellung von Staat und Gesellschaft im demokratischen Staat&#8220; festh\u00e4lt, denn diese Gegen\u00fcberstellung &#8222;bedeutet nicht die Aufhebung des demokratischen Prinzips, wohl aber eine gewisse Begrenzung und Einbindung desselben zum Zwecke der Sicherung der individuellen und gesellschaftlichen Freiheit&#8220;, wie B\u00f6ckenf\u00f6rde eingangs dieses Abschnittes zitiert wurde. Da haben wir die Wagnersche &#8222;Demokratie als Wert an sich&#8220; in Aktion: Nur indem die <i>Demokratie<\/i> sich &#8222;begrenzt&#8220;, indem eben nicht alle \u00fcber alles entscheiden k\u00f6nnen, kann Demokratie die individuelle und gesellschaftliche Freiheit sichern. Und an die Existenz des Staates ist sie allemal gebunden, denn wenn alle \u00fcber alles entscheiden, dann wird &#8222;eben jene Konzentrierung der politischen Entscheidungsgewalt bei der staatlichen Organisation (aufgel\u00f6st), die eine notwendige Bedingung zur Sicherung individueller Freiheit ist.&#8220; Und an dieser Sicherung ist Wagner \u2013 wie sein ganzer Artikel demonstriert \u2013 ein Vielfaches mehr gelegen, als an der Aufhebung des Privateigentums.<\/p>\n<h2>&#8222;Demokratie&#8220; oder &#8222;liberaler Verfassungsstaat&#8220;?<\/h2>\n<p>Haben wir im letzten Absatz bereits auf einige Probleme der demokratischen Republik hingewiesen, die ihren Charakter nur dadurch garantieren kann, dass sie die Demokratie &#8222;begrenzt&#8220;, so wollen wir im Folgenden kurz auf ihre (europ\u00e4ische) Entstehungsgeschichte eingehen und noch einmal ihre staatsrechtlichen Grundlagen beleuchten, die Wagner allesamt vollst\u00e4ndig ignoriert. Dabei wollen wir aufzeigen, dass es von der demokratischen Republik wie wir sie in der BRD kennen, weder verfassungsrechtlich noch logisch einen Weg zum Sozialismus und Kommunismus gibt, der all jene demokratischen Garantien, die f\u00fcr den Wagnerschen Sozialismus so unersetzlich sind, ernsthaft politisch festschreiben kann. Sie sind sowohl historisch als auch politisch &#8211; ausgedr\u00fcckt in der Entwicklung des Verfassungsrechts &#8211; an die b\u00fcrgerliche Republik gebunden.<\/p>\n<p>Sind wissenschaftliche Definitionen nicht Wagners Sache, so k\u00f6nnen wir aber seinem Text entnehmen, was der Autor sich unter Demokratie vorstellt. Er schreibt:<\/p>\n<p>&#8222;Pressefreiheit, Gewaltenteilung, Rechtsstaat, unabh\u00e4ngige gesellschaftliche Organisationen beschr\u00e4nken auch die Macht der Personen, die sie aus\u00fcben. Ein Richter, Regierungsbeamter oder Kapitalist kann b\u00fcrgerliche Politik machen, gute oder schlechte, er kann die B\u00fcrger aber nicht nach Belieben schikanieren oder eine Willk\u00fcrherrschaft aus\u00fcben. Das halte ich f\u00fcr einen Wert an sich &#8211; auch unabh\u00e4ngig von der Frage der Verbesserung der Kampfbedingungen der Arbeiterklasse. Es ist eine zivilisatorische Errungenschaft, dass Menschen nicht gefoltert, verschleppt oder ermordet werden k\u00f6nnen. \u00dcbertreten Machthabende den gesetzlichen Rahmen, so erf\u00e4hrt meistens die \u00d6ffentlichkeit davon und der Druck zwingt zur Ver\u00e4nderung.<\/p>\n<p>Wer heute behauptet, Demokratie sei kein Wert an sich, der hat die moderne b\u00fcrgerliche Gesellschaft schon so verinnerlicht, dass er sich das Leben in einer Diktatur nicht mehr vorstellen kann.&#8220;<\/p>\n<p>Hier wird bereits einiges von der Begriffsverwirrung, die Wagners ganze Arbeit durchzieht deutlich. Was es mit diesem Dreigestirn von &#8222;Richter, Regierungsbeamter oder Kapitalist&#8220; auf sich hat, soll uns sp\u00e4ter interessieren. Was Wagner eigentlich sagen wollte, und durch die Einf\u00fchrung seiner drei Prototypen erst einmal verwirrt, steht im zweiten Teil seines Satzes. In der BRD sind sowohl Beamte als auch Besitzer von Produktionsmitteln an das Grundgesetz und das b\u00fcrgerliche Recht gebunden. Auf dem Boden dieser Rechte k\u00f6nnen Beamte, Richter und Kapitalisten keine <i>politische <\/i>&#8222;Willk\u00fcrherrschaft&#8220; \u00fcber die betroffenen Teile der Bev\u00f6lkerung aus\u00fcben. Ihren Beruf k\u00f6nnen sie nur im Rahmen der Gesetze aus\u00fcben, bzw. das Privateigentum auch nur im Rahmen der bestehenden Gesetze nutzen und sichern. Den betroffenen Teilen der Bev\u00f6lkerung steht der Rechtsweg zur Anfechtung bestimmter Entscheidungen von Beamten oder im Arbeitsrecht gegen bestimmte Handlungen des Kapitals offen.<\/p>\n<p>Dies ist ein bedeutender politischer, zivilisatorischer und verfassungsrechtlicher Fortschritt gegen\u00fcber gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnissen, in denen die Staatsgewalt \u00fcber dem Gesetz steht und in der politischen Praxis mit dem Privateigentum vor Ort gemeinsam handelt. Hier stimmen wir mit Wagner einmal vollst\u00e4ndig \u00fcberein: &#8222;Es ist eine zivilisatorische Errungenschaft, dass Menschen nicht gefoltert, verschleppt oder ermordet werden k\u00f6nnen.&#8220; Nur hat dieser Fortschritt historisch betrachtet, erst einmal gar nichts mit der &#8222;Demokratie&#8220; zu tun. Der &#8222;liberale Verfassungsstaat&#8220;, der die Gewaltenteilung, die Freiheit von willk\u00fcrlicher Folter, Verschleppung und Mord und die Grundz\u00fcge der Pressefreiheit auf seine Fahnen schreibt, also die wesentlichen Elemente der Wagnerschen &#8222;Demokratie als Wert an sich&#8220;, ist ein Produkt des Kampfes des B\u00fcrgertums gegen die absolute Monarchie und hat seinen Ursprung im England des 17. Jahrhunderts, im Kampf des Parlaments gegen die Versuche der Stuarts, eine absolutistische Monarchie aufzurichten.<\/p>\n<p>Der Verfassungsstaat unterscheidet sich vom absolutistischen Staat durch die Gewaltenteilung, die die Staatsgewalt an ein vorgegebenes Recht bindet. Beim Verfassungsstaat ging es darum, &#8222;den Inhaber der Exekutive (fr\u00fcher K\u00f6nig oder F\u00fcrst) an ein Verfassungsrecht und an Gesetze zu binden, die er nicht allein schaffen, aufheben, \u00e4ndern oder durchbrechen konnte, die vielmehr in der Verf\u00fcgungsmacht einer von ihm unabh\u00e4ngigen Gewalt (Legislative) standen. Nur wo er \u00fcberhaupt an Recht gebunden ist, kann er auch an Menschenrechte gebunden sein. Die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive ist f\u00fcr sich allein zwar noch kein Garant f\u00fcr Menschenrechte, aber ihre erste Voraussetzung, (eine) notwendige Bedingung.<\/p>\n<p>Eine zweite Lehre, die sich historisch anschloss und erst im Laufe des 19. Jahrhunderts durchzusetzen begann, war die Erforderlichkeit richterlicher Kontrolle der Exekutive auf die Vereinbarkeit ihrer Ma\u00dfnahmen mit Verfassung und Gesetzen. (&#8230;) Die richterliche Kontrolle setzt pers\u00f6nliche und sachliche Unabh\u00e4ngigkeit des Richters voraus. So m\u00fcndet die politische Aufkl\u00e4rung also in die Lehre von der Dreiteilung der Gewalten in Legislative, Exekutive und Judikative.&#8220; (Martin Kriele, Einf\u00fchrung in die Staatslehre, Opladen 1994, S.\u00a0121\u00a0&#8211;\u00a0122.)<\/p>\n<p>Der hier beschriebene &#8222;liberale Verfassungsstaat&#8220; ist deutlich \u00e4lter als der heute in der BRD vorhandene &#8222;demokratische Verfassungsstaat&#8220;, der auf dem <i>allgemeinen Wahlrecht<\/i> beruht. &#8222;Unter dem demokratischen Verfassungsstaat verstehen wir den parlamentarischen Verfassungsstaat, der demokratisiert worden ist. <i>Demokratisierung des Verfassungsstaates<\/i> bedeutet die Erg\u00e4nzung des Prinzips der Freiheit um das Prinzip der <i>Gleichheit<\/i>, insbesondere also die Einf\u00fchrung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts&#8220; (derselbe, S.\u00a0279, alle Hervorhebungen im Original). Hier nun tritt die Demokratie, die sog. &#8222;Volksherrschaft&#8220; zum liberalen Verfassungsstaat hinzu. Historisch geschieht dies zum Ende der 19. Jahrhunderts und zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Europa und in abgewandelter Form in den ehemaligen europ\u00e4ischen Kolonien in Nordamerika. Wagner verwechselt den &#8222;liberalen Verfassungsstaat&#8220; mit der &#8222;Demokratie&#8220; schlechthin.<\/p>\n<h2>Der Verfassungsstaat kennt keinen Souver\u00e4n<\/h2>\n<p>Verbleiben wir noch etwas bei dem Verfassungsstaat und seinen staatsrechtlichen Grundlagen, wie sie sich in den letzten Jahrhunderten in Europa und Nordamerika mit der Herausbildung und Festigung der Herrschaft der Bourgeoisie entwickelt haben. Seine Anh\u00e4nger argumentieren, dass nur im Verfassungsstaat &#8222;Pressefreiheit, Gewaltenteilung, Rechtsstaat, unabh\u00e4ngige gesellschaftliche Organisationen&#8220;, also die Wagnersche Demokratie als Wert an sich, <i>gesicherte<\/i> individuelle bzw. gesellschaftliche Rechte sind. Dies sei deshalb der Fall, weil der Verfassungsstaat keinen Souver\u00e4n, keinen Oberherrn oder Herrscher kennt. Der Verfassungsstaat selbst als Gesamtheit der Staatsorgane und des Staatsrechts ist vielmehr gegen\u00fcber der Gesellschaft souver\u00e4n und damit garantiert er die Menschenrechte. Die Souver\u00e4nit\u00e4t der Gesellschaft gegen\u00fcber dem Verfassungsstaat endet mit der Legitimierung der Verfassung durch Plebiszit oder Parlamentsbeschluss, oder beginnt erneut mit dem Sturz des bestehenden Verfassungsstaates. W\u00e4hrend seiner Existenz aber kennt der Verfassungsstaat keinen anderen Souver\u00e4n als sich selbst. Somit garantiert der Verfassungsstaat die in der Verfassung definierten Rechte unabh\u00e4ngig von den schwankenden Meinungen und Mehrheiten im Volk, im Parlament oder in der Regierung. Entsprechend hoch sind die H\u00fcrden f\u00fcr eine Verfassungs\u00e4nderung auf parlamentarischem Weg z.\u00a0B. in der BRD gelegt (Zweidrittelmehrheit im Bund und in den L\u00e4ndern). In seinem Kern (Art. 1 und 20) darf das Grundgesetz der BRD gar nicht ge\u00e4ndert werden. H\u00f6ren wir Herrn Kriele dazu:<\/p>\n<p>&#8222;1. Im Verfassungsstaat kann es <i>keinen Souver\u00e4n<\/i> geben. 2. Nur wenn es keinen Souver\u00e4n gibt, gibt es eine verl\u00e4ssliche, auf <i>Menschenrechten<\/i> und nicht nur auf Toleranz beruhende Freiheit. (&#8230;)<\/p>\n<p>Volkssouver\u00e4nit\u00e4t hei\u00dft also nicht, dass das Volk die Gewalt <i>aus\u00fcbt<\/i>, sondern dass die Gewalt, die geteilt ist und von verschiedenen Verfassungsorganen ausge\u00fcbt wird, vom Volk &#8218;ausgeht&#8216;. Innerhalb des Verfassungsstaates sind auch dem Volk nur bestimmte Kompetenzen und Rechte zugewiesen, n\u00e4mlich zu Wahlen und Abstimmungen, zu Petitionen, zur Bildung der \u00f6ffentlichen Meinung usw.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Verfassungsstaat bedeutet Volkssouver\u00e4nit\u00e4t also, dass der <i>&#8218;pouvoir constituant&#8216;<\/i> (verfassungsgebende Gewalt) und <i>die Tr\u00e4gerschaft der Staatsgewalt<\/i> beim Volk liegen. Da sich der Begriff der Volkssouver\u00e4nit\u00e4t in diesen beiden Elementen ersch\u00f6pft, ist Volkssouver\u00e4nit\u00e4t ohne weiteres vereinbar mit dem Satz, dass es innerhalb des Verfassungsstaates keinen Souver\u00e4n gibt. Die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t tritt unmittelbar nur am Anfang oder am Ende des Verfassungsstaates auf, bei seiner Konstituierung und bei seiner Abschaffung.<\/p>\n<p>(&#8230;) Der <i>demokratische Souver\u00e4n<\/i> gibt, indem er vom &#8218;pouvoir constituant&#8216; Gebrauch macht, seine Souver\u00e4nit\u00e4t auf. Er ist als politischer Faktor nur latent vorhanden. Er tritt erst wieder in Funktion, wenn der Verfassungsstaat zusammenbricht. Man kann auch sagen: Die demokratische Souver\u00e4nit\u00e4t ruht, solange der Verfassungsstaat besteht.&#8220; (derselbe, S.\u00a0273\u00a0\u2013\u00a0277, alle Hervorhebungen im Original)<\/p>\n<p>Diese Interpretation hat nicht nur die formale Logik und das Staatsrecht auf ihrer Seite, sondern auch die Klasseninteressen der Bourgeoisie. So garantiert der Verfassungsstaat das Privateigentum an Banken, Versicherungen und Fabriken, auch wenn eine Mehrheit des Volkes der Auffassung w\u00e4re, dass eine solche Besitzverteilung nicht in seinem Interesse ist. Und dies garantiert nicht nur der liberale, sondern ebenso der demokratische Verfassungsstaat der BRD, der auf dem allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrecht beruht. Dies erkl\u00e4rt uns, wie die Bourgeoisie auch in einem demokratischen Verfassungsstaat ihre Besitztitel erhalten und politische Herrschaft aus\u00fcben kann, da das Volk <i>nicht<\/i> gegen\u00fcber dem Verfassungsstaat, sondern <i>der Verfassungsstaat mit seinen Organen gegen\u00fcber dem Volk souver\u00e4n<\/i> ist. Wie wesentlich dieser Tatbestand f\u00fcr alle Anh\u00e4nger des demokratischen Verfassungsstaates ist, verdeutlicht Kriele in seinen weiteren Ausf\u00fchrungen:<\/p>\n<p>&#8222;Es gibt Theorien der Demokratie, die den Volkssouver\u00e4n nach dem Modell des monarchischen Souver\u00e4ns konstituieren, die gewisserma\u00dfen nur <i>den Monarchen durch das Volk ersetzen<\/i>. Die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t ruht nicht, sondern der Volkssouver\u00e4n bleibt st\u00e4ndig pr\u00e4sent und handlungsf\u00e4hig. Damit ist das Wesen des Verfassungsstaates im Kern verneint. (&#8230;) Ebenso wie der monarchische Souver\u00e4n steht der Volkssouver\u00e4n bzw. sein oder seine Vertreter nicht in oder unter der Verfassung, sondern \u00fcber ihr. Das bedeutet praktisch, dass der Volkssouver\u00e4n ebenso wie der monarchische Souver\u00e4n <i>die rechtlichen Realbedingungen der individuellen Freiheit durchbrechen<\/i> oder aufheben kann, womit er zugleich die <i>Realbedingungen der Demokratie selbst aufheben<\/i> w\u00fcrde. Hingegen hebt sich im demokratischen Verfassungsstaat die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t selbst auf, gew\u00e4hrleistet so Freiheit und Menschenw\u00fcrde und schafft gerade dadurch die Voraussetzung f\u00fcr die Demokratie.&#8220; (derselbe, S.\u00a0277, alle Hervorhebungen im Original)<\/p>\n<p>Eine wirklich gelungene Formulierung, die Kriele uns hier bietet. Im &#8222;demokratischen Verfassungsstaat (hebt sich) die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t selbst auf und schafft gerade dadurch die Voraussetzung f\u00fcr die Demokratie&#8220;. Hier ist es auf den Punkt gebracht: Die Voraussetzung der b\u00fcrgerlichen Demokratie ist die Aufhebung der Volkssouver\u00e4nit\u00e4t. Nur indem dem Volk die Macht genommen wird, die gesellschaftlichen und politischen Verh\u00e4ltnisse entsprechend seinen Interessen zu gestalten und fortw\u00e4hrend umzugestalten, sind Freiheit, Menschenw\u00fcrde und Demokratie <i>gesichert<\/i>. Das ist die Realit\u00e4t des demokratischen Verfassungsstaates, in der BRD auf die Spitze getrieben durch Art. 79, Absatz 3, der Verfassung, der dem Volk grunds\u00e4tzlich das Recht auf \u00c4nderung der Verfassung abspricht (kein Recht auf Volksabstimmung zur \u00c4nderung der Verfassung). Alle Staatsgewalt geht auch in der BRD-Verfassung vom Volk aus, um dann in den H\u00e4nden der herrschenden Klasse zu verbleiben. Zur\u00fcck in die H\u00e4nde des Volkes gelangt sie erst wieder beim &#8222;Ende des Verfassungsstaates (&#8230;) bei seiner Abschaffung&#8220; (ebenda).<\/p>\n<p>Kriele fasst seine Ausf\u00fchrungen zum Thema Verfassungsstaat und Demokratie in einem treffenden Satz zusammen: &#8222;Kurzum: Demokratie setzt einen Verfassungsstaat voraus, in dem es keinen Souver\u00e4n gibt.&#8220; (ebenda, S.\u00a0275) Ebenso kurz kann man die marxistische Auffassung \u00fcber eine m\u00f6gliche Entwicklung hin zum Sozialismus und Kommunismus in einem Satz zusammenfassen: Das Volk muss als ersten Schritt seine Souver\u00e4nit\u00e4t \u00fcber die Verfassung und den Staat wieder herstellen, um die Bedingungen f\u00fcr die Abschaffung einer \u00fcber dem Volk stehenden Verfassung und des Staates zu legen.<\/p>\n<p>Wie kommen wir nun von diesem demokratischen Verfassungsstaat, der uns die Gewaltenteilung und die Menschenrechte &#8211; die Wagnersche Demokratie als Wert an sich &#8211; ebenso garantiert wie der Bourgeoisie ihre Besitztitel und die politische Herrschaft, wie kommen wir von diesen Verh\u00e4ltnissen zu einer kommunistischen Gesellschaft, in der die Gesellschaft die politische Gewalt in ihre H\u00e4nde zur\u00fcckgenommen hat? Der erste Schritt in diese Richtung kann offenkundig nur darin bestehen, dass das Volk sich als Souver\u00e4n der Verfassung und des Staates mit allen seinen Organen setzt. In diesem Moment aber sind alle Rechte nicht mehr <i>garantiert<\/i>, sondern nur vom Volk bzw. seinen Vertretern <i>gew\u00e4hrt<\/i> und damit jederzeit aufhebbar. Die demokratische Entscheidung des Volkes definiert dann mit jedem seiner Erlasse, welche Rechte und Besitztitel in seinem Interesse gew\u00e4hrt oder nicht gew\u00e4hrt werden. Der demokratische Verfassungsstaat ist damit Vergangenheit.<\/p>\n<p>Wir k\u00f6nnen es auch anders ausdr\u00fccken. Die demokratische Republik, wie sie in unterschiedlichen Auspr\u00e4gungen in Europa und Nordamerika Gestalt angenommen hat, ist ein ad\u00e4quater staatlicher \u00dcberbau \u00fcber die vorhandene b\u00fcrgerliche Gesellschaft. Die Verfassungen der heutigen demokratischen Republiken dr\u00fccken diesen Tatbestand aus und sind damit an zwei unaufgebbare Pr\u00e4missen gebunden: Den Schutz der privaten Eigentums an den Produktionsmitteln und den Ausschluss des Volkes von der Aus\u00fcbung der Staatsmacht. Niemals d\u00fcrfen &#8222;alle \u00fcber alles entscheiden d\u00fcrfen&#8220;, wie B\u00f6ckenf\u00f6rde es so treffend formulierte.<\/p>\n<p>Auch der bereits mehrfach zitierte Herr Kriele ist sich dessen bewusst, wenn er schreibt, &#8222;dass sowohl Sozialisten (soweit sie nicht Marxisten sind)&#8220; &#8211; hier hat der Staatsrechtler Kriele den demokratischen Sozialisten Wagner auf den Punkt gebracht &#8211; &#8222;als auch Besitzindividualisten (gemeint sind die Eigentumsinteressen der Bourgeoisie, A.\u00a0S.) Gewaltenteilung und Menschenrechte durchaus ehrlich anerkennen k\u00f6nnen. (&#8230;) Die Sozialisten bejahen den Verfassungsstaat unter der Bedingung, dass die Eigentums- und Produktionsverh\u00e4ltnisse in ihm \u00fcberwunden, die Besitzindividualisten unter der Bedingung, dass sie in ihm aufrechterhalten werden k\u00f6nnen. (&#8230;) Aus beiden Perspektiven kann der Verfassungsstaat keine stabile Konsensgrundlage sein. (&#8230;) Wenn beide auf Sieg hoffen, bejahen beide den Verfassungsstaat, aber mindestens einer von beiden muss im Irrtum sein und dies \u00fcber kurz oder lang bemerken. Wenn eine Seite die Zuversicht verliert, unter den Bedingungen des Verfassungsstaates siegen zu k\u00f6nnen, wird sie den Verfassungsstaat in Frage stellen &#8211; aus demokratischen Sozialisten werden dann marxistische Revolution\u00e4re, aus demokratischen Besitzindividualisten werden Bef\u00fcrworter von Putsch und Diktatur.&#8220; (ebenda, S.\u00a0203\u00a0&#8211;\u00a0204) Dass f\u00fcr die Bourgeoisie die Begeisterung f\u00fcr die demokratische Republik ein Ende hat, wenn in ihr das Privateigentum an den Produktionsmitteln in Frage gestellt wird, ist eine historisch leicht belegbare Tatsache; dass aber aus einem &#8222;demokratischen Sozialisten&#8220; jemals ein marxistischer Revolution\u00e4r wurde, ist zumindest mir nicht bekannt.<\/p>\n<h2>Die &#8222;Menschenrechte&#8220;<\/h2>\n<p>Wagner verk\u00fcndet: &#8222;Der Sozialismus sollte auf den Menschenrechten aufbauen und sie vervollkommnen. Nur ein Menschenrecht wird es nicht geben: Den Privatbesitz an Produktionsmitteln und Grund und Boden.&#8220; Damit wissen wir, welches &#8222;Menschenrecht&#8220; in Wagners demokratischem Sozialismus fehlen wird &#8211; wir werden weiter unten noch sehen, dass Wagner mit diesem Menschenrecht keineswegs so streng umspringt, wie gerade angek\u00fcndigt (siehe dazu Petra Bach) \u2013 aber warum Wagner eine der vielen Menschenrechtsdeklarationen die es bis heute gibt, den anderen gegen\u00fcber vorzieht, dar\u00fcber l\u00e4sst er uns im Ungewissen. Welche der vielen Deklarationen der &#8222;Menschenrechte&#8220; von der &#8222;Magna Charta&#8220; 1215 angefangen, \u00fcber die amerikanische Unabh\u00e4ngigkeitserkl\u00e4rung (1786), die Erkl\u00e4rung der franz\u00f6sischen Nationalversammlung (1789) bis hin zu den Deklarationen der UNO (1948), des Europarates (1950), den UN-Beschluss Nr. 32\/130 von 1977, die Schlussakte der KSZE-Konferenz von 1975, der Charta von Paris von 1990 &#8211; und diese Liste lie\u00dfe sich bequem noch weiter erg\u00e4nzen \u2013 definieren denn nun <i>die &#8222;Menschenrechte&#8220;<\/i>. Inzwischen gibt es zu diesen allgemeinen Deklarationen der Menschenrechte auch spezifisch regionale Menschenrechtsdokumente, so die amerikanische Konvention \u00fcber Menschenrechte vom November 1969 und die afrikanische Banjul Charta der Menschenrechte und Rechte der V\u00f6lker vom 27. Juni 1982, beschlossen von der Organisation f\u00fcr afrikanische Einheit (OAU). Einen \u00dcberblick \u00fcber die Gesamtheit der bis 1990 vorliegenden Menschenrechtserkl\u00e4rungen gibt die Bundeszentrale f\u00fcr politische Bildung in einer Dokumentation von knapp \u00fcber 400 Seiten unter dem Titel &#8222;Menschenrechte &#8211; Dokumente und Deklarationen&#8220; (Bonn 1991). Wagner hat sich schlie\u00dflich in der Endfassung seines Aufsatzes f\u00fcr die UNO-Deklaration von 1948 entschieden, eine eindeutig durch die europ\u00e4ische Geschichte, durch den Emanzipationskampf des B\u00fcrgertums gegen die absolute Monarchie gepr\u00e4gte Definition der Menschenrechte.<\/p>\n<p>Die F\u00fclle der Dokumente, von denen hier nur die wichtigsten angef\u00fchrt sind, macht eins deutlich: Die Menschenrechte sind offenkundig nicht so leicht auf den &#8222;Begriff&#8220; zu bringen, sie unterliegen sehr unterschiedlichen Interpretationen und einem fortw\u00e4hrenden inhaltlichen Wandel. Die franz\u00f6sische Revolution definierte die Menschenrechte als vom Staat unabh\u00e4ngige, in der Natur des Menschen begr\u00fcndete Rechte. Sie begr\u00fcndete jene &#8222;Menschenrechte&#8220;, die man als &#8222;liberale Verteidigungsrechte&#8220; des Individuums bezeichnen kann <i>und die die Grundlage des liberalen Verfassungsstaates bilden.<\/i> Die sp\u00e4teren Definitionen beinhalten weiter gehende soziale Forderungen und Schutzbestimmungen, wie das Recht auf einen &#8222;gerechten Lohn&#8220;, Frauen- und Kinderschutzbestimmungen, Recht auf Bildung, also soziale Rechte. Die UN-Resolution von 1977 r\u00fcckt die Fragen der Apartheid, des Kolonialismus, der Verf\u00fcgung \u00fcber die Rohstoffquellen und der Ordnung der Weltwirtschaft in den Vordergrund.<\/p>\n<p>Ernst Topitsch schreibt, nachdem er einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber einige Menschenrechtsdeklarationen von der amerikanischen Unabh\u00e4ngigkeitserkl\u00e4rung bis zur UN-Resolution von 1977 gegeben hat: &#8222;Schon diese knappe Skizze zeigt mit aller Deutlichkeit, welche Wandlungen die Menschenrechte im Laufe zweier Jahrhunderte erfahren haben. Auf diese Weise sind sehr widerspruchsvolle Kataloge entstanden, die der Auslegung weiten Spielraum lassen. (&#8230;) Das wohl krasseste Beispiel daf\u00fcr bildet die (&#8230;) Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 5. Dezember 1936. Sie garantiert etwa in Artikel 124 die Glaubens- und Gewissensfreiheit, in Artikel 125 die Redefreiheit, die Pressefreiheit, die Meetings- und Versammlungsfreiheit sowie die Freiheit von Stra\u00dfenumz\u00fcgen und Stra\u00dfenkundgebungen. Ein Kommentar ist hier \u00fcberfl\u00fcssig&#8220;, meint Topitsch. (Menschenrechte &#8211; Historische Aspekt, Berlin 1981, S. 13\/14.)<\/p>\n<p>Nicht aber f\u00fcr uns. Hatte Wagner doch gefordert: &#8222;Der Sozialismus sollte auf den Menschenrechten aufbauen (&#8230;)&#8220; und nun finden wir denselben Gedanken in der Stalinschen Verfassung von 1936. Offenkundig bringt uns die Forderung nach &#8222;Menschenrechten&#8220; dem demokratischen Sozialismus nicht n\u00e4her. Und dies aus gutem Grund. Die Forderung nach der &#8222;Verwirklichung der Menschenrechte&#8220; hat f\u00fcr jedes Land, hat f\u00fcr jeden Zeitabschnitt und f\u00fcr jede soziale Schicht einen anderen Inhalt. Die &#8222;Menschenrechte im Allgemeinen&#8220; sind eine idealistische und damit substanzlose Phrase.<\/p>\n<p>Machen wir dies konkret. Welche Bedeutung hat die Freiheit der Presse in einer von Analphabeten gepr\u00e4gten Gesellschaft? Oder wie definiert man Pressefreiheit auf einer entwickelteren Stufe der gesellschaftlichen Entwicklung, wenn alle entscheidenden Kommunikationsmittel staatliches Eigentum sind? Wie wichtig ist das Recht auf Versammlungsfreiheit oder das allgemeine Wahlrecht in einer nicht urbanen Stammesgesellschaft? Wie unentbehrlich ist das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung f\u00fcr jene hundert Millionen von Armen, die auf der Stra\u00dfe leben? Diese durchaus beliebig vermehrbaren Fragen machen eins deutlich: Der politische und soziale Inhalt der Forderung nach der Verwirklichung der &#8222;Menschenrechte&#8220; ist f\u00fcr jedes Land, f\u00fcr jeden Entwicklungsabschnitt der Gesellschaft und f\u00fcr jede soziale Schicht in der jeweiligen Gesellschaft ein anderer. Die vermeintliche Universalit\u00e4t der &#8222;Menschenrechte&#8220; ist eine substanzlose Phrase fern der politischen Realit\u00e4t. Die weiter vorn aufgelisteten Deklarationen der Menschenrechte, sind nichts anderes als ein fortgesetzter Beleg der Nichtfassbarkeit der &#8222;Menschenrechte&#8220; in sich kontinuierlich \u00e4ndernden und von Klassenfronten zerkl\u00fcfteten sozialen und politischen Verh\u00e4ltnissen.<\/p>\n<h2>Der demokratische Verfassungsstaat ist europ\u00e4ischen Ursprungs<\/h2>\n<p>Letztendlich kommen wir den &#8222;Menschenrechten&#8220; nur n\u00e4her, wenn wir sie historisch betrachten. Die Forderung nach der Verwirklichung der Menschenrechte war eine Kampfparole des westeurop\u00e4ischen B\u00fcrgertums in seiner Auseinandersetzung mit der absoluten Monarchie. Dementsprechend sind auch das westliche Europa und seine nordamerikanischen Kolonien die Geburtsst\u00e4tte der &#8222;Menschenrechte&#8220;. Ihre jeweils unterschiedliche Auspr\u00e4gung, ob nun mit naturrechtlicher (franz\u00f6sische Revolution) oder verfassungsrechtlicher Begr\u00fcndung (England und Nordamerika) spiegeln nur den konkreten Verlauf des b\u00fcrgerlichen Kampfes gegen die absolute Monarchie in den verschiedenen L\u00e4ndern wider. Ihren Niederschlag haben die Rechte in den Verfassungen der jeweiligen Staaten gefunden (liberaler bzw. demokratischer Verfassungsstaat).<\/p>\n<p>Diese Rechte nun ihres historischen Ursprungs zu entkleiden, sie in die Verfassungen der restlichen Welt hineinzuschreiben, ist ein <i>rein deklamatorischer Vorgang ohne gesellschaftliche Relevanz<\/i>. Es gibt weder in China noch in Russland ein B\u00fcrgertum, das seinen gesellschaftlichen Aufstieg und die politische Macht im ideologischen, juristischen und politischen Kampf mit der absoluten Monarchie erstritten hat. Es gibt in diesen L\u00e4ndern ebenso wenig ein Kleinb\u00fcrgertum, das an der Seite der Bourgeoisie diese Schlachten mit ausgefochten h\u00e4tte. Ganz im Gegenteil ist der heutige chinesische Bourgeois ganz und gar abh\u00e4ngig von der absolutistischen Staatsgewalt, die ihm seine Produktionsbedingungen verschafft und ihn vor dem Zorn der Massen sch\u00fctzt. Der Aufstieg des Kapitals vollzieht sich in diesen Staaten im B\u00fcndnis mit der absoluten Staatsmacht. Hier existiert das Wagnersche Dreigestirn von Richter, Kapitalist und Beamten, das eine despotische Willk\u00fcrherrschaft im Interesse des sich entwickelnden Kapitals aus\u00fcbt.<\/p>\n<p>Zweifelsfrei w\u00e4re ein demokratischer Verfassungsstaat hier ein gro\u00dfer gesellschaftlicher Fortschritt. Allein, die Klasse, die denselben historisch in Europa erk\u00e4mpft hat, hat in der Mehrzahl der Staaten der zweiten und dritten Welt gar kein Interesse an seiner Aufrichtung. Und die breiten Massen der Bev\u00f6lkerung k\u00e4mpfen in erster Linie f\u00fcr ihre soziale Befreiung, f\u00fcr Land und Arbeit, und dies sowohl gegen den Staat als auch gegen das Kapital. Die Forderung nach Demokratie und Menschenrechten ist in diesen Staaten zumeist die Forderung des ausl\u00e4ndischen Kapitals nach Sicherung seiner Investitionen vor der Willk\u00fcr des Dreigestirns von einheimischen Kapitalisten, Richtern und Beamten.<\/p>\n<p>Der &#8222;demokratische Verfassungsstaat&#8220; hat nur in Teilen Europas und mit Abstrichen in Nordamerika eine gesellschaftliche, d.\u00a0h. klassenspezifische Grundlage. In anderen Staaten (Russland, China, Indien, Indonesien, etc.) steht er nur auf dem Papier, da es keine gesellschaftliche Kraft in diesen L\u00e4ndern gibt, die ein ernsthaftes Interesse an seiner Verwirklichung besitzt. Die historischen Bedingungen des Aufstiegs der europ\u00e4ischen Bourgeoisie zur gesellschaftlich und sp\u00e4ter auch politisch f\u00fchrenden Kraft, der sich \u00fcber mehrere Jahrhunderte vollzog, fehlen in eben diesen L\u00e4ndern. Dort entsteht das nationale Kapital nur im Schutz der Staatsmacht und im direkten Gegensatz zu den breiten Massen der Bev\u00f6lkerung. Der liberale oder demokratische Verfassungsstaat besitzt in diesen Staaten keine gesellschaftliche Grundlage.<\/p>\n<p>Nehmen wir die Entwicklung Russlands in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten. Ist Russland vorangekommen auf dem Weg zu einer demokratischen Republik? &#8222;Die parlamentarische Demokratie in Russland ist mehr oder weniger tot. Die Frage ist nicht mehr, ob oder wann Russland eine politische Demokratie werden kann, sondern warum es, jedenfalls auf absehbare Zeit, keine werden wird&#8220;, fragt die FAZ und konstatiert dazu: &#8222;Und eine Demokratie, in welcher dem Pr\u00e4sidenten die f\u00fchrende Rolle f\u00fcr alle Angelegenheiten des \u00f6ffentlichen Lebens anheim gefallen ist, mag man euphemistisch gelenkte Demokratie nennen. Eigentlich jedoch handelt es sich um ein neoautorit\u00e4res System. (&#8230;) Politische Parteien verf\u00fcgen, vielleicht mit Ausnahme der Kommunisten, \u00fcber keine gesellschaftliche Verankerung. (&#8230;) (Dies) macht es dem Kreml und den Gouverneuren in den Provinzen leicht, politische Parteien als Wahlverein aufzuziehen. Da die \u00f6ffentliche Meinung sch\u00e4rfstens geg\u00e4ngelt wird, funktioniert das gut. (&#8230;) Die unter Putin erreichte relative Stabilit\u00e4t der russischen Regierung legt es nahe, sie als etablierte autorit\u00e4re Herrschaft zu begreifen.&#8220; (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10. Januar 2004)<\/p>\n<p>Oder nehmen wir die Entwicklung in China: &#8222;F\u00fcr die Unternehmer ist der Eintritt in die Kommunistische Partei und die \u00dcbernahme eines Verwaltungspostens ein Schutz vor den Unw\u00e4gbarkeiten der Politik. (&#8230;) Die \u00dcbernahme einer politischen Funktion bietet aber auch f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsleute die gro\u00dfe Gelegenheit, die lokale Politik zugunsten ihres Unternehmens zu beeinflussen und sich dadurch Vorteile gegen\u00fcber anderen Unternehmen zu verschaffen.&#8220; (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. Mai 2004) Und die FTD berichtet: &#8220; Frau Liu leitet die Zivilrechtsabteilung am Gericht von Xiangxiang. In Personalunion arbeitet sie au\u00dferdem als Rechtsberaterin einer Entwicklungsfirma&#8220; (,die den Bauern das Land wegnehmen will, A. S.). &#8222;Die Entwicklungsfirma gilt als privat gef\u00fchrtes Unternehmen, doch ihr Leiter ist zugleich Parteisekret\u00e4r der staatlichen Immobilienfirma von Xiangxiang. Ohne Genehmigung des lokalen Parteikomitees darf oder will die Firmenleitung sich nicht \u00e4u\u00dfern und die Genehmigung wird verweigert.&#8220; (Financial Times Deutschland vom 30. Juli 2003)<\/p>\n<p>Hier haben wir an zwei Beispielen aus China, die sich bei eifriger Pressebeobachtung beliebig vervielfachen lie\u00dfen, das Dreigestirn von Richter, Regierungsbeamten und Kapitalisten (teilweise sogar in Personalunion) in Aktion. Es ist in gewisser Weise typisch f\u00fcr den Weg der Durchsetzung des Kapitalismus in L\u00e4ndern der zweiten und dritten Welt. Die Forderung, in diesen L\u00e4ndern einen &#8222;demokratischen Verfassungsstaat&#8220; zu etablieren, entspringt einerseits den W\u00fcnschen begrenzter Teile des intellektuellen Kleinb\u00fcrgertums, insofern es im Staatsapparat kein Auskommen findet; anderseits &#8211; und dies ist in der heutigen Welt von entscheidenderer Bedeutung \u2013 ist dies die Forderung des internationalen Kapitals. Der &#8222;demokratische Verfassungsstaat&#8220; soll diesem Kapital Rechtssicherheit und Chancengleichheit mit dem inl\u00e4ndischen Kapital verschaffen, dass auf dem Boden der Zusammenarbeit von Justiz, Regierung und Kapital seinen Platz gegen das ausl\u00e4ndische Kapital bei der Ausbeutung der Massen sichern will.<\/p>\n<p>Deshalb sind Wagners Demokratieforderungen f\u00fcr den Rest der Welt so absurd und transportieren \u2013 sicherlich ungewollt &#8211; nur die Interessen der USA, der EU und des Internationalen W\u00e4hrungsfonds. Als Kommunisten haben wir da sicherlich andere Aufgaben, als f\u00fcr den freien Kapitalverkehr in der dritten Welt zu k\u00e4mpfen.<\/p>\n<h2>Verfassungstheorie und gesellschaftliche Wirklichkeit<\/h2>\n<p>Kommen wir von der politischen Theorie und dem Staatsrecht zur\u00fcck zu Kolja Wagner und den gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnissen in der BRD. Wagner schreibt zur b\u00fcrgerlichen Demokratie wie wir sie hier in der BRD vorfinden: &#8222;So demokratisch ein b\u00fcrgerlicher Staat auch ist, er garantiert f\u00fcr den Erhalt der kapitalistischen Produktionsweise und wird sie notfalls mit Gewalt verteidigen. Der Staat dient sozusagen als ideeller Gesamtkapitalist \u2013 manchmal auch gegen die konkreten Interessen des Kapitals.&#8220;<\/p>\n<p>Wie kommen wir nun von dem demokratischen b\u00fcrgerlichen Staat, der laut Wagner die kapitalistische Produktionsweise auch mit Gewalt verteidigt, zu seinem demokratischen Staat des ganzen Volkes, in dem die kapitalistische Produktionsweise durch die Vergesellschaftung der Produktionsmittel aufgehoben wurde? Folgende verstreut in seinem Artikel angef\u00fchrte Passagen bietet uns Wagner als Antwort:<\/p>\n<ul>\n<li>&#8222;Ein Privilegierter der alten Gesellschaft kann sich eher mit seiner Entmachtung abfinden, wenn er wei\u00df, dass er nicht auch noch erschossen wird und eine neue Chance bekommt.&#8220;<\/li>\n<li>&#8222;Mit friedlicher Umw\u00e4lzung ist hier keineswegs ein Weg zum Sozialismus auf dem Boden des Grundgesetzes und einer Zweidrittelmehrheit im Parlament gemeint. Zu friedlichen Kampfformen k\u00f6nnten auch Streiks, Boykotte, ziviler Ungehorsam oder Befehlsverweigerung geh\u00f6ren.&#8220;<\/li>\n<li>&#8222;Weder die Unternehmerverb\u00e4nde noch die Bundesregierung k\u00f6nnen ihre Politik in der Gesellschaft eins zu eins umsetzen. In so fern wird die politische Macht des Kapitals durch die b\u00fcrgerliche Demokratie beschr\u00e4nkt.&#8220;<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dies alles ist doch etwas wenig um eine Staatsmacht zu \u00fcberzeugen, die &#8222;den Erhalt der kapitalistischen Produktionsweise (&#8230;) notfalls mit Gewalt verteidigen (wird)&#8220;. Dazu hat diese Staatsmacht nicht nur die Gewalt, sondern auch noch das Recht in Form des Grundgesetzes auf ihrer Seite. Dies alles mit Sitzblockaden, zivilem Ungehorsam und Versprechungen an das Kapital, dass es in einer anderen Gesellschaftsordnung arbeiten darf (bzw. wie Wagner es zweideutiger formuliert, &#8222;eine neue Chance bekommt&#8220;), \u00fcberwinden zu wollen, setzt einen gr\u00f6\u00dferen Glauben an gesellschaftliche Wunder voraus, als es der Katholizismus mit der Jungfrauengeburt von seinen Anh\u00e4ngern verlangt.<\/p>\n<p>Versuchen wir es einmal mit Marx und seinen Ausf\u00fchrungen zur demokratischen Republik. Hier k\u00f6nnte Wagner scheinbar eher eine Argumentationshilfe f\u00fcr seine Ansichten gewinnen. &#8222;Der umfassende Widerspruch aber dieser Konstitution besteht darin: Die Klassen, deren gesellschaftliche Sklaverei sie verewigen soll, Proletariat, Bauern, Kleinb\u00fcrger, setzt sie durch das allgemeine Stimmrecht in den Besitz der politischen Macht. Und der Klasse, deren alte gesellschaftliche Macht sie sanktioniert, der Bourgeoisie, entzieht sie die politischen Garantien dieser Macht. Sie zw\u00e4ngt ihre politische Herrschaft in demokratische Bedingungen, die jeden Augenblick den feindlichen Klassen zum Sieg verhelfen und die Grundlagen der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft selbst in Frage stellen.&#8220; (MEW, Bd. 7, S. 43)<\/p>\n<p>So treffend diese Ausf\u00fchrungen f\u00fcr die franz\u00f6sische Republik zur Mitte des 19. Jahrhunderts waren, so wenig spiegeln sie die heutige gesellschaftliche und politische Wirklichkeit wider. Die Bourgeoisie hat ihre Lehren aus den Klassenk\u00e4mpfen gezogen. Der von Marx konstatierte &#8222;umfassende Widerspruch&#8220; der b\u00fcrgerlichen Demokratie wird durch die heute existierenden Verfassungen ausgeschlossen. Wer eine andere als die <i>b\u00fcrgerlich<\/i>-demokratische Republik will, ist per Gesetz ein Verfassungsfeind. Politische Gruppierungen mit diesen Vorstellungen werden bestenfalls geduldet (solange sie keine gesellschaftliche Relevanz besitzen). In keinem Land der sog. &#8222;westlichen Demokratien&#8220; sind politische Parteien verfassungskonform, die den Sturz der Bourgeoisie und die Aufhebung des Privateigentums auf ihre Fahnen geschrieben haben. Zur Wahl stehen letztlich immer nur solche politischen Kr\u00e4fte, die fest auf dem Boden der <i>b\u00fcrgerlichen<\/i> Demokratie stehen. Oder wie es die FAZ trefflich an einem Beispiel illustriert: &#8222;Am 2. November werden die amerikanischen W\u00e4hler entscheiden, welches Paar wei\u00dfer Million\u00e4re Pr\u00e4sident und Vizepr\u00e4sident sein soll: George W. Bush und Dick Cheney oder John Kerry und John Edwards. (&#8230;) John Edwards, wohlhabender Anwalt f\u00fcr Schadensf\u00e4lle, und der noch wohlhabendere John Kerry haben sich zu F\u00fcrsprechern der Darbenden Amerikas ernannt. Mit den Stimmen der W\u00e4hler aus der Mittel- und Unterschicht wollen sie Bush, der seinen Reichtum Kauf und Verkauf einer Baseball-Mannschaft verdankt, und den einstigen Halliburton-Chef Cheney schlagen, der dank satter Auftr\u00e4ge des Pentagons f\u00fcr den Mischkonzern sein fr\u00fcheres Millionengehalt offenbar wert war. Zum Klassenkampf der Million\u00e4re tritt der Kulturkrieg der Propagandisten.&#8220; (Leitkommentar der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10. Juli 2004)<\/p>\n<p>Das ist zwar nicht die Wagner vorschwebende &#8222;Demokratie als Wert an sich&#8220;, aber die Realit\u00e4t der b\u00fcrgerlichen Demokratie f\u00fcr uns. Uns schwebt da eine andere Demokratie vor, jene, in der alle \u00fcber alles abstimmen k\u00f6nnen. Dann aber ist, wie nicht nur Herr Kriele juristisch, sondern auch die Geschichte praktisch nachgewiesen hat, kein einziges Recht mehr garantiert, sondern letztlich an die demokratische Entscheidung der Massen gebunden. Ein Alptraum f\u00fcr jeden &#8222;Demokratischen Sozialisten&#8220;.<\/p>\n<h2>Fazit:<\/h2>\n<p>Es ist zu hoffen, dass Wagner so selbstst\u00e4ndig wie er obige politische Auffassungen entwickelt hat, auch die organisatorischen Konsequenzen seiner politisch-ideologischen Entwicklung zieht und seine k\u00fcnftigen Debatten \u00fcber Demokratie, Sozialismus und was noch alles in der Welt passiert im Rahmen eines daf\u00fcr geeigneten politischen Umfeldes f\u00fchrt. Dies weiterhin auf unserer Seite zu tun, ist eine offenkundige Irref\u00fchrung des Lesers.<\/p>\n<\/div>\n<div align=\"right\">\n<p><a href=\"file:\/\/\/Users\/pdietrich\/Documents\/kommmunistische%20debatte\/sozialismus\/sozialismus_klassenanalyse_bach2005.html\">[Weiter]<\/a><\/p>\n<\/div>\n<div align=\"right\"><span style=\"font-family: Arial,sans-serif;\"> Letzte \u00c4nderung: 21.03.2016 <\/span><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Alfred Schr\u00f6der Ein neuer Anh\u00e4nger des &#8222;demokratischen Sozialismus&#8220; Kolja Wagner, ein Mitbetreiber unserer Web-Site, hat in dem Beitrag Gedanken zu Sozialismus und Demokratie seine sich bereits \u00fcber Monate hinziehende Kritik an der Geschichte und Politik der Kommunistischen Bewegung zu einer eindeutigen politischen Positionsbestimmung zugespitzt: Mit seiner Forderung nach einem demokratischen Sozialismus (&#8222;Erst der Sozialismus &hellip; <a href=\"https:\/\/kommunistische-debatte.de\/?page_id=509\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Demokratie, Staat und Menschenrechte<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-509","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kommunistische-debatte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/509","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kommunistische-debatte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/kommunistische-debatte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kommunistische-debatte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kommunistische-debatte.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=509"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/kommunistische-debatte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/509\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":510,"href":"https:\/\/kommunistische-debatte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/509\/revisions\/510"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kommunistische-debatte.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=509"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}